Aus Kunden werden Solarstromlieferanten

Die Elektrizitätswerke Schönau stellen ein neues Angebot vor, durch das Besitzer*innen von PV-Kleinanlagen, die nach Ablauf des zwanzigjährigen Förderzeitraums keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr erhalten, ihren Strom nun an die EWS verkaufen können. Anfang 2021 läuft der Förderzeitraum für die ersten Anlagen, die im Rahmen des EEG erworben wurden, ab. Die Besitzer*innen einer solchen Photovoltaik-Anlage stehen nun vor der Wahl, wie sie weiter verfahren wollen: die Solarzellen gegen leistungsfähigere modernere austauschen (Repowering), ihren Strom zum Marktwert weiter einspeisen oder komplett auf Eigenverbrauch umrüsten.
Hier setzt das Angebot der EWS an: 250 Betreiber*innen von Ü20-PV-Kleinanlagen bis 100 kWp können zu Stromlieferant*innen der EWS werden. Das Angebot richtet sich an Volleinspeiser*innen wie auch an Haushalte mit Motivation zum Eigenverbrauch. Über einen Zeitraum von drei Jahren garantieren die EWS eine feste Vergütung pro kWh. Diese liegt bei Kleinanlagen bis 15 kWp bei 6 ct; für Anlagen zwischen 15 und 100 kWp bei 5 ct/kWh. Damit liegt sie über dem derzeitigen Marktwert von 2-4 ct/kWh. Der aufgenommene Ökostrom trägt zur Versorgung aller Stromkund*innen bei.
Mit Vertragsabschluss erschließen sich die Teilnehmer*innen den Schritt in die digitale Energiezukunft. Ein zur Stromaufnahme benötigtes intelligentes Messsystem wird bei Bedarf durch den Projektpartner Discovergy eingebaut und die Anschaffung durch das EWS-Förderprogramm Sonnencent zusätzlich mit 200 Euro bezuschusst. Die 250 neuen EWS-Stromlieferant*innen werden zudem Teil der digitalen Bürgerenergiewerkstatt der EWS, in welche sie ihre Erfahrungen, Ideen und Wünsche einbringen können.

Weitere Infos: www.ews-schoenau.de

Bildquellen

  • Familie mit PV-Anlage auf Scheunendach: Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH