„Haarrisse“ in Reaktordruckbehältern

Haarrissburgen an der Grenze

Fessenheim, Doel, Tihange, Beznau – die Medien sind voll von Berichten über „Haarrisse“ in Reaktordruckbehältern. In NRW hat die aktive Zivilbevölkerung inzwischen Politik und Behörden in Bewegung gesetzt. Klagewellen gegen grenznahe Atomkraftwerke und Großbestellungen von Jodtabletten werden gemeldet. Die südbadische Auffassung von Vorsorge hingegen…

„Jodtabletten schützen etwa so gut vor einem Reaktorunfall wie ein Cocktailschirmchen vor einem Wolkenbruch“, erklärte der Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital. Das Land NRW hat größere Mengen an Jodtabletten bestellt, um im Falle einer Reaktorhavarie zumindest die Schilddrüsen seiner Bürgerinnen und Bürger vor der Aufnahme des relativ kurzlebigen Jod 131 schützen zu können. Die Jodblockade – so erklären die atomkritischen Ärzte der IPPNW in einem Merkblatt – bietet bei rechtzeitiger Einnahme vor Eintreffen der radioaktiven Wolke durchaus Schutz für die Schilddrüse. Damit ist die Aufnahme von radioaktivem Cäsium und dessen unheilvolle Wirkung jedoch noch nicht verhindert. Und doch lässt allein die Tatsache, dass rund um die 7 belgischen Rissreaktoren an den Standorten Doel und Tihange jetzt intensiv über Bevölkerungsschutz nachgedacht wird, aufhorchen. Ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eine Katastrophe inzwischen so hoch, dass man offen mit dem Schlimmsten rechnet? In Frankreich hat mittlerweile sogar der Chef der nationalen Atomaufsichtsbehörde Pierre-Franck Chevet öffentlich geäußert:“ „Ein schwerer Unfall in einem Kernkraftwerk kann nirgendwo ausgeschlossen werden, auch nicht in Europa“. In Frankreich werden deshalb keine Kosten und Mühen gescheut um – nein, nicht das Energiesystem umzubauen – in Katastrophenschutzübungen Abläufe zu trainieren. Das Geld für solche Übungen will man im benachbarten Südbaden nicht in die Hand nehmen.

 

Das Regierungspräsidium Freiburg verweist auf Anfrage auf die Notfallschutzbroschüre von 2009, die gemäß Srahlenschutzverordnung alle 5 Jahre überarbeitet werden muss. Gewiefte Internet-Routiniers haben durchaus Chancen, die Vorsorge-relevanten Informationen als pdf-Dateil auf den Seiten des RP zu finden. Eine spontane Umfrage auf einem Freiburger Kinderspielplatz ergab jedoch: niemand wusste, dass diese für Eltern sehr wichtigen Informationen überhaupt irgendwo existieren. Wie hält man es andernorts mit dem Vorsorgeprinzip? Im konservativen Bayern findet sich auf dem Deckblatt des „Ratgebers für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks Gundremmingen“ die elektrisierende Zeile: „an sämtliche Haushalte – Information der Öffentlichkeit nach § 53 Abs. 5 der Strahlenschutzverordnung.“

Dieser Paragraph regelt erstaunlich klar, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden die Bevölkerung „in geeigneter Weise und unaufgefordert mindestens alle fünf Jahre über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei solchen Ereignissen zu informieren“ hat. Ein Ratgeber, von dessen elektronischer Existenz niemand weiß, ist definitiv nicht geeignet, diese Vorgabe zu erfüllen. Auch die Print-Auflage von 10.000 Stück aus dem Jahr 2009, ist bei weitem nicht ausreichend, um allein die 490.000 Menschen, die BUND-Angaben zufolge im 30 km Umkreis um die beiden Altmeiler nur allein auf Deutscher Seite leben, im Sinne einer proaktiven Bevölkerungsaufklärung auf eine radiologische Notfallsituation vorzubereiten. Die Vorgabe der Strahlenschutzverordnung ist eindeutig:“Entsprechende Informationen sind jedermann zugänglich zu machen.“ Das Wort „Jedermann“ lässt keinen Interpretationsspielraum, da sind auch die Bewohner des hinteren Kappeler Tals ohne schnelles Internet eingeschlossen. Wer sich daran erinnert, wie am 11.9.2001 der Server des Nachrichtenmagazins „der Spiegel“ unter der Last der Zugriffe zusammengebrochen ist, weiß, dass eine pdf-Datei als einzige Informationsquelle die denkbar beste Voraussetzung ist, um das Chaos einer radiologischen Notfallsituation massiv zu verschärfen. Selbst wenn der Server des RP nicht zusammenbricht: Bei Stromausfall – nicht wirklich unwahrscheinlich bei einer Kraftwerkskatastrophe – ist der Zugang zu elektronischen Informationsquellen abgeschnitten. Auch für Smartphones. Der Akku nützt nichts, wenn der Funkmast ohne Strom schweigt.

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(5) 1Soweit die für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bzw. die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden besondere Schutzpläne für den Fall einer radiologischen Notstandssituation aufgestellt haben, ist die Bevölkerung, die bei einer radiologischen Notstandssituation betroffen sein könnte, in geeigneter Weise und unaufgefordert mindestens alle fünf Jahre über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei solchen Ereignissen zu informieren. 2Entsprechende Informationen sind jedermann zugänglich zu machen. 3Die Informationen müssen die in Anlage XIII Teil B aufgeführten Angaben enthalten und bei Veränderungen, die Auswirkungen auf die Sicherheit oder den Schutz der Bevölkerung haben, auf den neuesten Stand gebracht werden. 4Soweit die Informationen zum Schutze der Öffentlichkeit bestimmt sind, sind sie mit den für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden sowie den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden abzustimmen. 5Die Art und Weise, in der die Informationen zu geben, zu wiederholen und auf den neuesten Stand zu bringen sind, ist mit den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden abzustimmen.

http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/IPPNW_Jodblockade.pdf
http://www.kkw-gundremmingen.de/download/Ratgeber_Bevoelkerung.pdf
http://www.bund-rvso.de/katastrophenschutz-fessenheim-akw.html

Eva Stegen