Bemalte Fassade in der Wiehre wird zum Prüfstein für die Denkmalpflege

Wie viel Kunst verträgt die Stadt?

Eine Frau erbt ein Haus im Freiburger Stadtteil Wiehre. Kein hochherrschaftliches, keine Professorenvilla der Gründerzeit, die es dort auch zu Genüge gibt, sondern ein etwas schlichteres in eher zurückhaltendem Stil des Historismus um 1870. Sie wohnt selbst dort, mehrere Mietparteien ebenso. Es werden die Fassaden nach und nach unansehnlicher, durch temporäre Graffiti-Tags markiert, der Entschluss zur Renovierung reift. Den Auftrag erhält der Street-Art-Künstler Tom Brane, ein polychromes, flächenfüllendes und vielfiguriges Gemälde wird besprochen: Enten, Gänse, Hunde, viele Grünpflanzen, Kinder. Nahezu ausnahmslos gefällt schon die Entwurfsphase den Anrainern, ein familiengerechter, nachbarschaftsfreundlicher Eye-Catcher, so scheint es.

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Noch in Arbeit: Tom Branes bunte Bilderwelt am Haus Kirchstaße/ Ecke Konradstraße

Aber es kommt, wie es kommen muss: Irgendeiner erhebt Einspruch, das Baurechtsamt (als Untere Denkmalschutzbehörde) prüft, legt die Baustelle still – und erklärt dann nach Wochenfrist: das Gebäude sei kein Baudenkmal mehr, es dürfe weiter gemalt bzw. gesprüht werden. Die Mehrheit der Beteiligten freut sich, einige Kritiker nicht – jedenfalls bleibt ein reichlich „schaler Nachgeschmack“ (wie jetzt auch die Kulturliste in einer Pressemitteilung verlauten lässt).

Die zwischenzeitlich entstandene und lebhaft geführte Debatte ist allemal zu begrüßen – eben weil sie öffentlich stattfand. Aber wenn ich ehrlich bin, verstehe ich kaum einen der Akteure bzw. die vorgebrachten Argumente. Ohne weiteres Hinterfragen nun einfach zur Tagesordnung überzugehen und sich an den entstehenden bunten Disney-Welten zu ergötzen, wie es auch die Tagesmedien tun, greift doch sehr kurz.
Die Vorsitzende der Kunstkommission versuchte eine Abwägung, ob es sich nun um Kunst handele oder die Malerei wenigstens „kunstverdächtig“ sei – sie kam zum negativen Schluss und lehnte deshalb die Wandgestaltung ab. Damit ist der Fall primär unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung des öffentlichen Raums analysiert. Solange aber keine Vorschriften oder Satzungen existieren, die die Fassaden privater Immobilien (sofern sie nicht unter Schutz gestellt sind) reglementieren, bleibt das allerdings ein sehr theoretisches Gedankenspiel.

Bedeutsamer ist zunächst doch der Aspekt der Denkmalpflege selbst – darüber spricht man indes nun kaum mehr. 1982 wurde dieses Haus (und manch andere) in der Wiehre als denkmalwürdig eingestuft. Eine Innenbegehung konnte nicht stattfinden. Jetzt wurde sie nachgeholt und war der ausschlaggebende Faktor, den Denkmalcharakter wieder abzusprechen. Mehr noch: Kritisiert wurden zahlreiche Ein- und Umbauten, die den historischen Bestand beseitigt oder verunklärt haben – allesamt jedoch vor 1982 ausgeführt. Die Behörde bestätigte also, dass ein Denkmalschutz von ihr selbst niemals hätte ausgesprochen werden dürfen. Ist hier genügend und vor allem hinreichend fachkundiges Personal vorhanden? Die Frage muss erlaubt sein. Ist die Denkmalpflege in der Stadt und Stadtverwaltung hinreichend profiliert, oder braucht sie nicht eine eigenständige Stabsstelle?

Ein anderer Gedanke führt inhaltlich weiter: Nehmen wir an, dem Gebäude sei (aus welchen Gründen auch immer) der Denkmalcharakter von den Verwaltungsbeamten nun nicht abgesprochen worden. Wäre dann das Bild des Künstler-Malers endgültig untersagt worden? Was ist also tatsächlich ‚denkmalgemäß‘? Eine monochrome Wand etwa, sei sie auch noch so pink, grellblau oder vanillegelb? Denn das wird offenbar leichter geduldet, auch wenn es mitnichten Originalzuständen entspricht? Was bedeutet überhaupt das ‚Originale‘, das ‚Ursprüngliche‘ (welches man oft gar nicht mehr feststellen kann)? Verhält es sich nicht doch etwas anders als mit der (ja auch viel diskutierten) ‚Werktreue‘ in der Musik? Oder stört doch die Gegenständlichkeit, wäre eine weiße Fläche mit wenigen schwarzen Linien oder dezent-abstraktem Schachbrettmuster noch durchgegangen?
An diesen Fragen sollte man meines Erachtens ansetzen, um zu befinden, was ein Stadtteil und seine historischen Gebäude heute und in Zukunft ‚vertragen‘.

Martin Flashar

8 Gedanken zu „Bemalte Fassade in der Wiehre wird zum Prüfstein für die Denkmalpflege

  • 29. Dezember 2022 um 21:29 Uhr
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    Die Farbengestaltung von Fassaden interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.

  • 6. Januar 2023 um 15:41 Uhr
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    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Denkmalschutz. Ich finde es gut zu wissen, dass ein solch schönes Gemälde die Privilegien des Denkmalschutzes erhält. Bei uns in der Nähe steht auch ein Gebäude unter Denkmalschutz.

  • 20. Januar 2023 um 15:19 Uhr
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    Schade, dass durch Vandalismus wie Graffiti-Tags das Bild beschädigt wird. Im Sinne des Denkmalschutzes ist das ein Problem. Ein neues Bild im Stil des Original sollte erlaubt sein, weil sonst nur die Beschädigungen erhalten bleiben. Im Sinne des Denkmalschutzes können ja Reparaturen stattfinden, so wie auch eine Schreinerei bei Ausbesserung des Dachstuhls auf originalgetreuen Stil achtet.

  • 30. Januar 2023 um 14:50 Uhr
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    Ich finde es schön, wenn Fassaden toll gestaltet sind. Dass aber sogar ein Einspruch deswegen eingereicht wurde, finde ich geht zu weit. Dennoch sollte man die Gestaltung in den Fassadenbau für Gebäude miteinbeziehen.

  • 30. Januar 2023 um 15:27 Uhr
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    Schade, dass sie Denkmalpflege auch manchmal schöne neue Projekte hemmt oder bestimmte Leute Regeln einfach um jeden Preis bedienen wollen. Ich finde eine bunte Fassade schön und kreativ. Natürlich dürfen alle Stimmen bei so etwas gehört werden, aber manchmal wird übertrieben. Es gibt Gegenden, in denen beim Fassadenbau nur bestimmte (und teurere) Klinker, die in die Nachbarschaft passen, verwendet werden dürfen. Das ist einschränkend und Kunst ist frei.

  • 25. April 2023 um 12:20 Uhr
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    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Fassade. Gut zu wissen, dass Fassaden auch Denkmäler werden können. Wir haben aktuell einen Experten für Fassadenbau bei uns zu Hause, da unsere Fassade neu gemacht werden muss.

  • 9. Mai 2023 um 18:45 Uhr
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    Ich finde es schön, wenn Fassaden toll gestaltet sind. Dass aber sogar ein Einspruch deswegen eingereicht wurde, finde ich geht zu weit. Solche Fassadenarbeiten sind schon sehr anspruchsvoll.

  • 23. Mai 2023 um 18:31 Uhr
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    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Denkmalpflege. Gut zu wissen, dass bemalte Fassaden auch durch die Denkmalpflege saniert werden müssen. Ich saniere aktuell auch meine Fassade.

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